Website-Relaunch-Checkliste: Neue Website ohne Ranking-Verlust
Die Website-Relaunch-Checkliste für Betriebe in Österreich: was Sie vor, während und nach der Veröffentlichung prüfen, damit Rankings und Anfragen bleiben.

Mit dieser Website-Relaunch-Checkliste bringen Sie eine neue Website online, ohne dass Google-Rankings und Anfragen verloren gehen. Der wichtigste Punkt: Jede alte Adresse, die Besucherinnen und Besucher oder Google kennen, muss per 301-Weiterleitung auf die passende neue Unterseite führen. Dazu kommen übernommene Inhalte, geprüfte Formulare, ein korrektes Impressum und einige Wochen genaue Beobachtung nach der Veröffentlichung.
Ein Relaunch ist für viele Betriebe in Oberösterreich ein großer Schritt. Die alte Website wirkt veraltet, lädt langsam oder lässt sich am Handy kaum bedienen. Gleichzeitig bringt sie seit Jahren Anfragen. Diese Sorge ist verständlich. Viele Probleme nach einem Relaunch entstehen aber nicht durch das neue Design, sondern durch vergessene Adressen, gelöschte Texte und Formulare, die niemand getestet hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Erfassen Sie vor dem Relaunch alle bestehenden Adressen und wissen Sie, welche Unterseiten Besuche und Anfragen bringen.
- Leiten Sie jede alte Adresse per 301 auf die inhaltlich passende neue Unterseite weiter, nicht pauschal auf die Startseite.
- Übernehmen Sie die Inhalte Ihrer stärksten Unterseiten, statt sie neu und kürzer zu schreiben.
- Testen Sie jedes Formular mit einer echten Anfrage bis ins Postfach.
- Prüfen Sie Cookie-Einwilligung, Datenschutzerklärung und Impressum für die neue Technik.
- Reichen Sie die neue Sitemap in der Search Console ein und beobachten Sie die Website vier bis acht Wochen lang genau.

Phase 1: Vor dem Relaunch
Die meiste Arbeit für einen sicheren Relaunch passiert, bevor die neue Website online geht. Hier legen Sie fest, was bleibt, was sich ändert und wohin jede alte Adresse führt.
Bestandsaufnahme aller Adressen
Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Adressen (URLs) der alten Website. Dafür gibt es zwei Quellen, die sich ergänzen:
- Ein Crawl. Ein Crawler ist ein Programm, das Ihre Website wie eine Suchmaschine durchläuft und alle verlinkten Unterseiten, Bilder und PDFs auflistet.
- Die Google Search Console. Im Leistungsbericht sehen Sie, welche Unterseiten in der Google-Suche angezeigt und angeklickt werden. Exportieren Sie diese Liste, sie enthält oft Adressen, die intern gar nicht mehr verlinkt sind, aber trotzdem Besuche bringen.
Ergänzen Sie die Liste um Adressen aus der alten Sitemap und, wenn vorhanden, aus Ihrem Statistik-Tool. Google nennt in seiner Anleitung zum Website-Umzug ebenfalls Sitemap, Serverprotokolle und das Content-Management-System als Quellen.
Wichtige Unterseiten kennzeichnen
Markieren Sie in der Liste die Unterseiten, die am meisten Klicks, Anfragen oder Verkäufe bringen. Bei einem Handwerksbetrieb ist das oft eine einzelne Leistungsseite, bei einem Gastronomiebetrieb die Speisekarte. Diese Unterseiten behandeln Sie beim Relaunch besonders vorsichtig.
Die Weiterleitungsliste (Redirect-Map)
Die Weiterleitungsliste ist eine Tabelle mit zwei Spalten: links die alte Adresse, rechts die neue. Jede alte Adresse bekommt ein Ziel mit möglichst gleichem Inhalt.
- Aus
/leistungen/badsanierung.htmlwird zum Beispiel/badsanierung/, nicht die Startseite. - Gibt es für eine alte Unterseite keinen passenden Ersatz, darf sie laut Google den Statuscode 404 oder 410 zurückgeben. Eine pauschale Weiterleitung aller alten Adressen auf die Startseite ist keine gute Lösung.
- Denken Sie an PDFs, Bilder, die extern verlinkt sind, und Adressen mit und ohne Schrägstrich am Ende.
Google empfiehlt serverseitige, dauerhafte Weiterleitungen, also den Statuscode 301 oder 308. Damit versteht Google die neue Adresse als die maßgebliche. Weiterleitungen per JavaScript sollten laut Google nur verwendet werden, wenn es serverseitig nicht geht.

Inhalte, Titel und Meta-Beschreibungen übernehmen
Ein häufiger Fehler beim Relaunch: Die neue Website soll schlanker wirken, und dabei verschwinden genau die Texte, für die Google die Unterseite bisher gezeigt hat. Übernehmen Sie die Inhalte Ihrer wichtigen Unterseiten. Sie dürfen sie überarbeiten, besser gliedern und ergänzen, aber nicht ersatzlos kürzen.
Das gilt auch für den Seitentitel (Title) und die Meta-Beschreibung, also die Texte, die in der Google-Suche als Überschrift und Kurzbeschreibung erscheinen. Notieren Sie die bisherigen Titel in der Weiterleitungsliste und ändern Sie sie nur mit gutem Grund.
Testumgebung abschirmen
Die neue Website wird meist auf einer Testadresse aufgebaut. Diese sollte mit Passwort oder noindex vor Google geschützt sein, damit keine doppelten Inhalte in der Suche landen. Wichtig ist, diese Sperre bei der Veröffentlichung wieder zu entfernen. Google erinnert in seiner Anleitung ausdrücklich daran, solche Anweisungen nach der Migration zu löschen.
Phase 2: Während des Relaunchs
In dieser Phase entsteht die neue Website. Neben Design und Texten geht es um Technik, die Besucherinnen und Besucher nicht sehen, Google aber sehr wohl.
Interne Links und Canonical
Ändern Sie alle internen Links auf die neuen Adressen, im Menü genauso wie in Fließtexten und in der Fußzeile. Google nennt das ausdrücklich als Schritt beim Website-Umzug. Interne Links, die erst über eine Weiterleitung ans Ziel kommen, funktionieren zwar, sind aber ein unnötiger Umweg. Jede neue Unterseite sollte laut Google außerdem ein Canonical-Tag haben, das auf sich selbst verweist. Das Canonical-Tag sagt Google, welche Adresse die maßgebliche Version einer Unterseite ist.
Strukturierte Daten
Strukturierte Daten sind zusätzliche Angaben im Code, mit denen Sie Google zum Beispiel Firmenname, Adresse, Öffnungszeiten oder häufige Fragen eindeutig mitteilen. Hatte die alte Website solche Angaben, übernehmen Sie sie. Prüfen Sie die neuen Unterseiten danach mit dem Test für Rich-Suchergebnisse von Google. Achten Sie darauf, dass Name, Adresse und Telefonnummer genau so geschrieben sind wie in Ihrem Google-Unternehmensprofil.
Ladezeit am Handy
Ein Relaunch ist eine gute Gelegenheit, die Ladezeit zu verbessern. Große Bilder, viele eingebundene Schriften und Erweiterungen bremsen eine Website am meisten. Testen Sie wichtige Unterseiten mit PageSpeed Insights von Google, und zwar auch in der Ansicht für das Handy.
Tracking und Cookie-Einwilligung
Mit der neuen Website ändert sich oft auch die eingesetzte Technik: neues Statistik-Tool, eingebettete Karten, Videos oder Buchungssysteme. In Österreich regelt § 165 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), wann Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden dürfen. Laut Datenschutzbehörde braucht es für alle technisch nicht notwendigen Cookies eine Einwilligung. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, gilt zusätzlich die DSGVO.
Für den Relaunch heißt das:
- Statistik, Karten und Videos laden erst nach der Zustimmung.
- Die Datenschutzerklärung nennt die Dienste, die tatsächlich eingebunden sind, und nicht die der alten Website.
- Prüfen Sie im Statistik-Tool, ob nach der Umstellung überhaupt noch Daten ankommen. Ein Bruch in der Statistik nach dem Relaunch hat oft schlicht technische Gründe.
Formulare mit einer echten Anfrage testen
Ein Kontaktformular, das hübsch aussieht, aber keine E-Mails zustellt, kostet Anfragen, ohne dass es jemand merkt. Schicken Sie vor und nach der Veröffentlichung von jedem Formular eine echte Anfrage ab und prüfen Sie:
- Kommt die E-Mail im richtigen Postfach an, und nicht im Spam-Ordner?
- Stehen alle Felder, auch Anhänge, vollständig in der E-Mail?
- Bekommt die anfragende Person eine Bestätigung, falls vorgesehen?
- Funktioniert das Formular auch am Handy und mit aktivem Spam-Schutz?
Impressum und Offenlegung
Jede gewerbliche Website in Österreich braucht ein Impressum nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG). Dazu kommt die Offenlegung nach dem Mediengesetz (MedienG). Für eine kleine Website, die vor allem das eigene Unternehmen darstellt, verlangt das Mediengesetz laut WKO Name oder Firma, Unternehmensgegenstand und Wohnort oder Sitz des Medieninhabers. Laut WKO müssen diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sein, in der Praxis über einen Link in der Fußzeile jeder Unterseite.
Beim Relaunch wird das Impressum oft einfach kopiert. Prüfen Sie es trotzdem, etwa ob sich Adresse, Rechtsform, Firmenbuchnummer oder Geschäftsführung seit der letzten Website geändert haben.
Barrierefreiheit, wo sie gilt
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025. Es betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, über die Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern geschlossen werden. Die WKO nennt als Beispiele Onlineshops, Hotel- und Reiseportale mit Buchung und Online-Terminbuchungen.
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Das sind laut Gesetz Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Ob Ihre neue Website unter das Gesetz fällt, hängt also davon ab, was man darauf abschließen kann und wie groß Ihr Betrieb ist. Die WKO weist darauf hin, dass ein späterer Umbau meist aufwendiger ist. Wenn Ihr Betrieb wächst oder Sie einen Onlineshop planen, ist der Relaunch der richtige Moment, um Barrierefreiheit gleich mitzudenken.
Phase 3: Nach der Veröffentlichung
Mit der Veröffentlichung ist der Relaunch nicht abgeschlossen. Die ersten Wochen entscheiden, ob Fehler rechtzeitig auffallen.
Am ersten Tag
- Rufen Sie eine Stichprobe alter Adressen aus der Weiterleitungsliste auf, besonders die wichtigen. Landen Sie auf der richtigen neuen Unterseite?
- Prüfen Sie, ob die Sperre der Testumgebung (
noindex, Passwort, Sperre in der robots.txt) entfernt ist. - Senden Sie noch einmal jedes Formular mit einer echten Anfrage ab.
- Kontrollieren Sie den Cookie-Banner in einem privaten Browserfenster.
Sitemap in der Search Console einreichen
Reichen Sie die neue Sitemap im Sitemaps-Bericht der Google Search Console ein. Laut Google können Sie die alte Sitemap danach entfernen. Zusätzlich können Sie die Adresse der Sitemap in der robots.txt angeben. Eine Sitemap ist für Google ein Hinweis, aber keine Garantie, dass alle Unterseiten sofort aufgenommen werden.
Vier bis acht Wochen beobachten
Schauen Sie in den ersten Wochen mindestens einmal pro Woche in die Search Console:
- Im Bericht zur Seitenindexierung sehen Sie, ob neue Unterseiten aufgenommen werden und ob Fehler wie 404 auftauchen.
- Im Leistungsbericht vergleichen Sie Klicks und Suchanfragen mit dem Zeitraum vor dem Relaunch.
- Tauchen alte Adressen mit Fehlern auf, ergänzen Sie die Weiterleitungsliste.
Wichtig für Ihre Erwartungen: Google schreibt selbst, dass es nach wesentlichen Änderungen an einer Website zu Schwankungen im Ranking kommen kann, während die Website neu gecrawlt und indexiert wird. Bei mittelgroßen Websites dauert es laut Google im Allgemeinen einige Wochen oder länger, bis die neuen Adressen statt der alten angezeigt werden. Ein vorübergehender Rückgang in den ersten Wochen ist also noch kein Grund zur Sorge. Bleibt er über diesen Zeitraum hinaus bestehen, lohnt sich eine genaue Fehlersuche.
Weiterleitungen dauerhaft behalten
Lassen Sie die Weiterleitungen bestehen. Google empfiehlt, sie möglichst lange beizubehalten, generell mindestens ein Jahr. Alte Links in Branchenverzeichnissen, auf Partnerwebsites, in alten E-Mails oder auf gedruckten Visitenkarten führen sonst ins Leere.
Wie wir es beim eigenen Relaunch gemacht haben
edz hat heuer die eigene Website neu aufgebaut, weg von WordPress, hin zu einem schlanken neuen System. Dabei haben wir genau diese Punkte abgearbeitet: Für alle alten WordPress-Adressen haben wir 301-Weiterleitungen auf die passenden neuen Unterseiten eingerichtet, und das Kontaktformular haben wir mit einer echten Anfrage getestet, bis sie in unserem Postfach angekommen ist. Das klingt selbstverständlich, wird im Trubel einer Veröffentlichung aber leicht übersehen.
Checkliste zum Website-Relaunch
Checkliste als PDF zum Ausdrucken öffnen (1 Seite, ohne Anmeldung, öffnet in einem neuen Tab)
Vor dem Relaunch
- Alle alten Adressen erfasst (Crawl, Export aus der Search Console, alte Sitemap)
- Wichtigste Unterseiten nach Klicks und Anfragen markiert
- Weiterleitungsliste fertig, jede alte Adresse mit passendem Ziel
- Inhalte, Titel und Meta-Beschreibungen der wichtigen Unterseiten übernommen
- Testumgebung vor Google geschützt
Während des Relaunchs
- Interne Links auf neue Adressen umgestellt
- Canonical-Tag auf jeder Unterseite
- Strukturierte Daten übernommen und getestet
- Ladezeit am Handy geprüft
- Cookie-Einwilligung und Datenschutzerklärung an die neue Technik angepasst
- Jedes Formular mit einer echten Anfrage getestet
- Impressum und Offenlegung geprüft und von jeder Unterseite erreichbar
- Geklärt, ob das Barrierefreiheitsgesetz für die Website gilt
Nach der Veröffentlichung
- 301-Weiterleitungen stichprobenartig geprüft
- Sperre der Testumgebung entfernt
- Neue Sitemap in der Search Console eingereicht
- Search Console vier bis acht Wochen lang wöchentlich kontrolliert
- Weiterleitungen dauerhaft aktiv, mindestens ein Jahr
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 6. Oktober 2026.
So arbeiten wir
edz ist eine Werbeagentur in Leonding bei Linz. Bei einem Relaunch übernehmen wir nicht nur Gestaltung und Entwicklung, sondern auch die unscheinbaren Schritte aus dieser Checkliste: Bestandsaufnahme, Weiterleitungen, Formulartests und die Beobachtung danach. Mehr dazu finden Sie unter Webdesign in Linz. Wenn Sie zuerst wissen möchten, wo Ihre jetzige Website steht, nutzen Sie unseren kostenlosen Web- und Google-Check, oder schreiben Sie uns über Kontakt.
Häufige Fragen
Verliere ich bei einem Website-Relaunch meine Google-Rankings?
Nicht zwingend. Google weist selbst darauf hin, dass es nach wesentlichen Änderungen an einer Website zu Schwankungen im Ranking kommen kann, während die Seiten neu gecrawlt und indexiert werden. Wer alle alten Adressen per 301 auf passende neue Seiten weiterleitet und die wichtigen Inhalte übernimmt, hält das Risiko klein. Eine Garantie für bestimmte Positionen kann aber niemand geben.
Wie lange dauert es, bis sich die Rankings nach einem Relaunch erholen?
Laut Google dauert es bei mittelgroßen Websites im Allgemeinen einige Wochen oder länger, bis Google nach und nach die neuen Adressen statt der alten anzeigt. Planen Sie deshalb nach der Veröffentlichung vier bis acht Wochen ein, in denen Sie die Search Console regelmäßig kontrollieren.
Wie lange müssen die 301-Weiterleitungen bestehen bleiben?
Google empfiehlt, Weiterleitungen möglichst lange beizubehalten, generell mindestens ein Jahr. In der Praxis lassen viele Betriebe sie dauerhaft bestehen, weil alte Links auf anderen Websites, in E-Mails oder auf Drucksorten sonst ins Leere führen.
Brauche ich nach dem Relaunch einen neuen Cookie-Banner?
Das hängt davon ab, welche Dienste die neue Website verwendet. Laut Datenschutzbehörde braucht es für alle technisch nicht notwendigen Cookies eine Einwilligung, bevor sie gesetzt werden. Prüfen Sie nach jedem Relaunch, ob Statistik, Karten, Videos oder Schriften erst nach der Zustimmung geladen werden und ob die Datenschutzerklärung zu den tatsächlich verwendeten Diensten passt.
Muss meine neue Website barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also etwa Onlineshops oder Online-Terminbuchungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Unabhängig von der Pflicht lohnt sich ein Relaunch, um Kontraste, Alternativtexte und Bedienbarkeit mit der Tastatur zu verbessern.
Quellen
- Google Search Central, Website migrieren (Website-Umzug mit URL-Änderungen)
- Google Search Central, Weiterleitungen und die Google Suche
- Google Search Central, Sitemap erstellen und einreichen
- Datenschutzbehörde, Datenschutz und Cookies
- WKO, Informationspflichten nach dem Mediengesetz für Websites
- WKO, Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce
Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit der Wirtschaftskammer oder Ihrer Rechtsberatung.