Flugblatt gestalten: Aufbau, Preise und Verteilung für den Handel

So lässt sich ein Flugblatt gestalten, das im Handel wirkt: Titelseite, Angebotsraster, Preise mit Grundpreis, Impressum und Verteilung in Österreich.

Ein gutes Flugblatt für Supermarkt oder Handel hat eine starke Titelseite mit den besten Angeboten, ein ruhiges Angebotsraster mit immer gleichem Aufbau und große, eindeutige Preise mit Menge, Grundpreis und Gültigkeitszeitraum. Wenn Sie ein Flugblatt gestalten, sollten Sie außerdem die Regeln der Preisauszeichnung, das Impressum und die Verteilung von Anfang an mitdenken.

Dieser Ratgeber richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber von Supermärkten, internationalen Lebensmittelgeschäften und Handelsbetrieben in Österreich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Titelseite verkauft das Flugblatt: wenige starke Angebote, groß gezeigt.
  • Ein festes Raster mit gleichem Platz für Bild, Name, Menge und Preis macht das Flugblatt schnell lesbar.
  • Preise in der Werbung sind Bruttopreise, also inklusive Umsatzsteuer.
  • Bei Ware nach Gewicht oder Volumen gehört grundsätzlich der Grundpreis dazu, etwa pro Kilo oder Liter.
  • Der Gültigkeitszeitraum steht gut sichtbar auf jeder Seite.
  • Auch ein Flugblatt braucht ein Impressum.
  • Print und digitale Angebote sollten gleich aussehen und gleichzeitig erscheinen.

Der Aufbau eines Flugblatts

Ein Flugblatt, oft auch Prospekt genannt, wird nicht gelesen wie ein Brief. Die meisten Menschen blättern es in wenigen Sekunden durch und bleiben bei einzelnen Produkten hängen. Der Aufbau muss dieses Blättern unterstützen.

Die Titelseite

Die Titelseite entscheidet, ob das Flugblatt geöffnet oder gleich weggelegt wird. Sie zeigt:

  • Ihr Logo und den Namen des Geschäfts, gut erkennbar
  • den Gültigkeitszeitraum, zum Beispiel „gültig von 6. bis 11. Oktober“
  • zwei bis vier Top-Angebote, groß und mit gutem Foto
  • auf Wunsch ein Thema der Woche, etwa Grillsaison, Schulbeginn oder ein Feiertag

Weniger ist hier mehr. Zwölf kleine Produkte auf der Titelseite wirken unruhig und keines fällt auf.

Das Angebotsraster

Auf den Innenseiten sorgt ein Raster für Ordnung. Raster bedeutet: Die Seite ist in gleich große oder klar abgestufte Felder geteilt, und jedes Feld ist gleich aufgebaut. Produktbild, Produktname, Menge oder Gewicht, Preis und Grundpreis stehen immer an derselben Stelle. So findet das Auge den Preis, ohne zu suchen.

Bewährt hat sich eine Gliederung nach Warengruppen: Obst und Gemüse, Fleisch und Wurst, Molkereiprodukte, Trockensortiment, Getränke, Drogerie. Wer Frischfleisch sucht, soll die Seite dafür auf Anhieb finden. Wichtige Angebote bekommen ein größeres Feld, kleinere Angebote teilen sich eine Zeile.

Die Rückseite

Die Rückseite wird oft als Erstes gesehen, wenn das Flugblatt umgedreht am Tisch liegt. Sie eignet sich für ein zweites starkes Angebot, für Adresse, Öffnungszeiten, Anfahrt und einen QR-Code zu Ihren digitalen Angeboten. Hier steht meist auch das Impressum.

Preisdarstellung: lesbar und korrekt

Der Preis ist die wichtigste Information im Flugblatt. Er muss groß, kontrastreich und eindeutig sein. Dazu gehören die Menge und bei den meisten Lebensmitteln der Grundpreis. Ein rein illustratives Beispiel für ein Feld:

  • Tomaten, 1-kg-Packung
  • 1,49
  • 1 kg = 1,49

Bruttopreis

Das Preisauszeichnungsgesetz verlangt, dass Preise einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben angegeben werden. Nach Paragraf 13 des Gesetzes gilt das auch für Preise, die freiwillig in der Werbung, in Katalogen oder Prospekten genannt werden. Die WKO fasst es so zusammen: Wenn Preise ausgezeichnet werden, auch freiwillig in der Werbung, ist immer der Bruttopreis anzugeben.

Grundpreis pro Kilo oder Liter

Bei Waren, die nach Volumen, Gewicht, Länge oder Fläche angeboten werden, ist neben dem Verkaufspreis grundsätzlich der Grundpreis anzugeben. Das ist der Preis pro Maßeinheit, meist pro Kilogramm oder Liter. Laut WKO gibt es für bestimmte Produkte andere Einheiten, zum Beispiel pro 100 g bei Wurst und Käse oder pro Stück bei Eiern und Gebäck.

Die WKO nennt außerdem Ausnahmen, unter anderem für Kleinunternehmen, etwa mit höchstens neun Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten oder mit höchstens 250 Quadratmetern Verkaufsfläche je Standort bei höchstens zehn Filialen. Auch preisreduzierte Lebensmittel, deren Haltbarkeitsdatum abläuft, sind ausgenommen. Ob eine Ausnahme für Ihr Geschäft greift, sollten Sie vor dem ersten Flugblatt mit der Wirtschaftskammer klären. Auch wenn Sie ausgenommen sind: Ein Grundpreis hilft der Kundschaft beim Vergleichen.

Seit Ende 2025 gibt es im Gesetz Vorgaben zur Schriftgröße des Grundpreises. Diese Vorgabe gilt laut Gesetz für Regalschilder in Selbstbedienungsgeschäften. Für das Flugblatt gilt trotzdem der Grundsatz, dass Preise gut lesbar sein müssen. Machen Sie den Grundpreis also nicht winzig.

Durchgestrichene Preise und „statt“-Preise

Wer eine Preisermäßigung ankündigt, muss nach Paragraf 9a Preisauszeichnungsgesetz den vorherigen niedrigsten Preis angeben. Gemeint ist der niedrigste Preis, der in den 30 Tagen vor der Ermäßigung im selben Vertriebsweg verlangt wurde. Das betrifft vor allem Formulierungen wie „statt 2,49“ oder durchgestrichene Preise. Stimmen Sie diese Angaben vor der Freigabe mit Ihrer Warenwirtschaft ab.

Gültigkeitszeitraum

Jede Seite braucht das Datum, am besten immer an derselben Stelle, etwa in der Kopfzeile. Ergänzen Sie „solange der Vorrat reicht“, wenn Mengen begrenzt sind. Ein Hinweis auf mögliche Druck- und Satzfehler ersetzt keine sorgfältige Korrektur.

Impressum auf dem Flugblatt

Auch ein Flugblatt ist nach dem österreichischen Mediengesetz ein Medienwerk. Laut WKO müssen der Name oder die Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort angegeben werden. Medieninhaber ist in der Regel Ihr Unternehmen, Hersteller die Druckerei. Die WKO weist darauf hin, dass der tatsächliche Herstellungsort anzugeben ist. Fragen Sie deshalb Ihre Druckerei vor dem Druck, welche Angaben sie empfiehlt. Mehr dazu im Ratgeber Flyer gestalten lassen.

Format und Papier

Für Flugblätter im Lebensmittelhandel sind größere Formate üblich, damit viele Angebote Platz haben. Welches Format passt, hängt von der Zahl der Angebote und der Verteilung ab.

Umfang Gut geeignet für
2 Seiten, A4 oder A5 wenige Angebote, Eröffnung, Aktion eines kleinen Geschäfts
4 Seiten, A4 gefalzt Wochenangebote eines einzelnen Supermarkts
8 Seiten und mehr breites Sortiment, mehrere Warengruppen, kleine Ketten

Beim Papier ist für Flugblätter meist dünnes, günstiges Papier üblich, weil es in hoher Auflage verteilt wird. Frischeprodukte wirken auf leicht glänzendem Papier oft besser als auf sehr mattem. Lassen Sie sich von Ihrer Druckerei Muster zeigen und klären Sie vorher, welche Formate die Verteilung annimmt. Für die Druckdatei gelten dieselben Grundlagen wie bei jedem Flyer: Beschnitt, ausreichend Auflösung der Fotos und CMYK-Farben.

Verteilung in Österreich

Über die Post oder private Verteiler

Die Österreichische Post stellt mit Info.Post unadressierte Werbung wie Flugblätter und Prospekte zu, laut Post ab 500 Stück. Mit Info.Post Select lässt sich die Verteilung laut Post zielgruppengenauer planen. Zusätzlich gibt es „Das Kuvert“, in dem Werbung mehrerer Unternehmen gemeinsam zugestellt wird. Daneben bieten private Werbemittelverteiler die Zustellung an. Fragen Sie nach, ob Sie die Verteilung auf bestimmte Gebiete rund um Ihr Geschäft begrenzen können, denn Kundschaft aus weit entfernten Orten kommt selten.

„Bitte keine unadressierte Werbung“

Viele Haushalte haben den Aufkleber „Bitte keine unadressierte Werbung“ angebracht. Laut WKO handelt es sich um eine freiwillige Selbstregelung der Branche, und der Aufkleber wird von den gewerblichen Werbemittelverteilern beachtet. Er muss gut sichtbar angebracht sein. Adressierte Post und Zeitungen sind davon nicht betroffen. Für Sie heißt das: Ein Teil der Haushalte ist über das Flugblatt nicht erreichbar. Umso wichtiger sind digitale Kanäle und das Flugblatt im Geschäft selbst.

Im Geschäft

Legen Sie das Flugblatt am Eingang und an der Kassa auf. Stammkundschaft nimmt es gern mit, um die nächste Woche zu planen.

Das gedruckte Flugblatt und die digitalen Angebote sollten eine Einheit sein: dieselben Produkte, dieselben Preise, derselbe Zeitraum, dieselben Farben. Das Flugblatt einfach abzufotografieren reicht für das Handy aber nicht. Digital braucht es eigene Formate mit wenigen Produkten pro Bild. Wie das Woche für Woche gelingt, beschreibt der Ratgeber Wochenangebote vom Supermarkt auf Social Media.

Ein QR-Code auf dem Flugblatt kann auf Ihre Angebotsseite oder Ihren WhatsApp-Kanal führen. Er lohnt sich nur, wenn die Zielseite jede Woche aktuell ist.

Zweisprachige Flugblätter

Viele Geschäfte mit internationalem Sortiment haben Kundschaft, die neben Deutsch eine weitere Sprache bevorzugt, zum Beispiel Türkisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch oder Arabisch. Ein zweisprachiges Flugblatt kann hier Vertrauen schaffen. Bewährte Regeln:

  • Deutsch steht zuerst und ist vollständig, die zweite Sprache ergänzt den Produktnamen.
  • Preis, Menge, Grundpreis und Gültigkeit erscheinen nur einmal, damit es keine Widersprüche gibt.
  • Die Übersetzung prüft eine Person, die die Sprache gut spricht, am besten jemand aus Ihrem Team.
  • Die zweite Sprache ist etwas kleiner oder in einer anderen Farbe gesetzt, damit das Raster ruhig bleibt.
  • Bei Arabisch, das von rechts nach links geschrieben wird, braucht der Satz besondere Sorgfalt.

Checkliste vor dem Druck

  • Zeigt die Titelseite wenige, starke Angebote und den Gültigkeitszeitraum?
  • Ist jedes Feld im Raster gleich aufgebaut?
  • Sind alle Preise Bruttopreise und stimmen sie mit der Kassa überein?
  • Steht bei Ware nach Gewicht oder Volumen der Grundpreis dabei, sofern keine Ausnahme gilt?
  • Ist bei „statt“-Preisen der niedrigste Preis der letzten 30 Tage korrekt?
  • Steht das Datum auf jeder Seite?
  • Ist das Impressum mit Medieninhaber, Hersteller, Verlags- und Herstellungsort vollständig?
  • Hat jemand, der nicht an der Gestaltung beteiligt war, alle Preise und Mengen geprüft?
  • Sind Übersetzungen von einer sprachkundigen Person gelesen?
  • Führt der QR-Code auf eine aktuelle Seite?
  • Sind Format, Papier und Liefertermin mit Druckerei und Verteilung abgestimmt?

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 28. September 2026.

So arbeiten wir

edz ist eine Werbeagentur in Leonding bei Linz. Wir gestalten Flugblätter für Supermärkte und Handelsbetriebe mit einer festen Vorlage, in die jede Woche nur noch Produkte und Preise eingesetzt werden, und bereiten dieselben Angebote für Social Media auf. Mehr dazu finden Sie unter Flugblatt gestalten und Supermarkt-Werbung. Bei Fragen erreichen Sie uns über Kontakt.

Häufige Fragen

Muss im Flugblatt der Preis inklusive Umsatzsteuer stehen?

Ja. Das Preisauszeichnungsgesetz verlangt Bruttopreise, also inklusive Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben. Laut Paragraf 13 gilt das auch für Preise, die Sie freiwillig in Werbung, Katalogen oder Prospekten angeben.

Brauche ich im Flugblatt auch den Preis pro Kilo oder Liter?

Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist neben dem Verkaufspreis grundsätzlich der Grundpreis anzugeben. Es gibt Ausnahmen, etwa für kleine Unternehmen und für preisreduzierte Lebensmittel kurz vor Ablauf der Haltbarkeit. Ob eine Ausnahme für Ihr Geschäft gilt, klären Sie am besten mit der Wirtschaftskammer.

Was muss ich beachten, wenn ich einen durchgestrichenen Preis zeige?

Wer eine Preisermäßigung ankündigt, muss nach Paragraf 9a Preisauszeichnungsgesetz den vorherigen niedrigsten Preis angeben. Das ist der niedrigste Preis, der in den 30 Tagen vor der Ermäßigung im selben Vertriebsweg verlangt wurde. Ein erfundener oder beliebiger Vergleichspreis ist nicht erlaubt.

Braucht ein Flugblatt ein Impressum?

Ja. Auch ein Flugblatt ist nach dem Mediengesetz ein Medienwerk. Laut WKO gehören Name oder Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie Verlags- und Herstellungsort darauf. Den Herstellungsort erfragen Sie am besten bei Ihrer Druckerei.

Wie komme ich mit meinem Flugblatt in die Postkästen der Umgebung?

Die Österreichische Post bietet mit Info.Post die Zustellung unadressierter Werbung an, laut Post ab 500 Stück. Daneben gibt es private Verteiler. Haushalte mit dem Aufkleber „Bitte keine unadressierte Werbung“ bekommen Ihr Flugblatt von den gewerblichen Werbemittelverteilern nicht.

Quellen

  1. RIS, Preisauszeichnungsgesetz, geltende Fassung
  2. WKO, Preisauszeichnung, allgemeine Grundsätze
  3. WKO, Grundpreisauszeichnung, Pflichten und Ausnahmen
  4. WKO, Impressum-Vorschriften, Auswirkung auf den Printbereich
  5. Österreichische Post, unadressierte Werbung
  6. WKO, Flugblattverzichter

Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit der Wirtschaftskammer oder Ihrer Rechtsberatung.

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